Stand: 21. Juli 2026
Datenschutzhinweise zur digitalen Wildannahme
Diese Hinweise informieren nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber, wie personenbezogene Daten bei der Wildannahme, dem Wildankauf, der Lohnverarbeitung, der Chargenrückverfolgung und der Abrechnung verarbeitet werden.
1. Verantwortlicher
Inboden- Fleisch und Wurstwaren
Auf der Länger 13
55483 Dickenschied
Telefon: 06785 9999828 oder 0157 55749126
E-Mail: datenschutz@inboden-fleisch.de
EG-Zulassungsnummer: DE-RP 04022 EG
2. Verarbeitete Daten
Wir verarbeiten insbesondere Kundennummer, Name, Anschrift, Telefon, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Fax, Angaben zur kundigen Person, gewünschten Zustellweg, steuerliche Angaben, Jagd- und Erlegungsangaben, Wildnummern, Tier- und Verarbeitungsdaten, Unterschrift, Auftrags- und Abrechnungsstatus sowie – beim Wildankauf – Kontoinhaber, IBAN, BIC und Bankname. Im Produktionsablauf werden diese Angaben mit Chargen, Produkten und verwendeten Zutaten verknüpft.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Durchführung der Wildannahme, des Ankaufs oder der Lohnverarbeitung und Erfüllung des jeweiligen Vertrags (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).
- Erfüllung gesetzlicher Dokumentations-, Rückverfolgungs-, Steuer- und Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).
- Betriebssicherheit, Qualitätskontrolle, Abwehr und Klärung von Ansprüchen sowie Schutz vor Fehlzuordnungen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
Die Bankverbindung wird ausschließlich zur Auszahlung angekauften Wildes und zur zugehörigen Buchhaltung verwendet. Eine Verarbeitung für Werbung findet über dieses System nicht statt.
Bereits registrierte Jäger werden bei einer neuen Annahme ausschließlich über die Kombination aus Kundennummer und Postleitzahl aufgerufen. Eine öffentliche Namens-, Adress- oder Kundensuche steht nicht zur Verfügung.
4. Erforderlichkeit der Angaben
Ohne die für Annahme, Rückverfolgung, Vertrag und Abrechnung erforderlichen Angaben kann die jeweilige Leistung gegebenenfalls nicht durchgeführt werden. Freiwillige Angaben sind in der Eingabemaske entsprechend gekennzeichnet.
5. Empfänger und technische Dienstleister
Zugriff erhalten nur hierzu befugte Beschäftigte der Metzgerei und des Büros. Daten können außerdem an Steuerberatung beziehungsweise DATEV, zuständige Behörden und sonstige Stellen übermittelt werden, soweit dies für Abrechnung, Prüfung oder eine rechtliche Verpflichtung erforderlich ist. Für den technischen Betrieb werden Auftragsverarbeiter für Anwendungshosting, Datenbank, IT-Sicherheit und E-Mail eingesetzt; hierzu zählen derzeit insbesondere OpenAI, Cloudflare und STRATO.
6. Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Bei einzelnen technischen Dienstleistern kann eine Verarbeitung oder ein Zugriff aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht vollständig ausgeschlossen werden. Soweit erforderlich, erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen für Drittlandübermittlungen, insbesondere Angemessenheitsbeschlüssen oder geeigneten Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln.
7. Speicherdauer
Wir speichern die Daten nur so lange, wie sie für Vertragsabwicklung, Rückverfolgung, Produktsicherheit, Abrechnung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt werden. Für steuer- und handelsrechtliche Unterlagen gelten je nach Dokument gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere von acht oder zehn Jahren. Nach Wegfall des Zwecks und Ablauf einschlägiger Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
8. Ihre Rechte
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an datenschutz@inboden-fleisch.de.
9. Automatisierte Entscheidungen
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Automatische Plausibilitäts- und Sperrprüfungen – beispielsweise zur Trichinenfreigabe – dienen der Prozesssicherheit; die abschließende Entscheidung trifft ein Mitarbeiter.
Hinweis: Dieser Text bildet den technischen und betrieblichen Stand der Anwendung ab. Vor dem endgültigen Echtbetrieb sollte er im Rahmen Ihrer betrieblichen Datenschutzorganisation, insbesondere hinsichtlich Dienstleisterverträgen und konkreter Aufbewahrungsfristen, rechtlich geprüft werden.